Bahnordnung

Bahnordnung des MSC Soonwald e.V. im ADAC

Beschlossen von den Clubmitgliedern an der Jahreshauptversammlung am 15.03.2014

1. Zweck der Bahnordnung

Die Bahnordnung hat den Zweck, einen sicheren und unfallfreien Betrieb auf der Kartbahn zu gewährleisten, damit alle Fahrer gesund und unverletzt die Bahn verlassen. Weiterhin verpflichtet die Bahnordnung unsere Clubmitglieder und Gäste zu einem umweltbewussten Handeln.

2. Die Schutzbekleidung

Jeder Fahrer / Fahrerin hat sich in seinem eigenen Interesse und im Interesse des Vereins, ganzkörperbedeckend zu kleiden. Das heißt, es muss ein Helm mit geschlossenem Visier, geschlossenes Schuhwerk und z.B. ein Overall oder ähnliches getragen werden. Ohne diese vorgeschriebene Bekleidung besteht absolutes Fahrverbot. Empfohlen wird ein Rippen- und Nackenschutz.

3. Zeiten für die Bahnbenutzung

Die Benutzung der Bahn ist von 08.00 bis 20:00 Uhr erlaubt.

4. Die Fahrzeuge (Karts)

Jeder Fahrer, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, ist für den einwandfreien technischen und umweltgerechten Zustand des Karts verantwortlich, d,h.:

- der Geräuschpegel muss so niedrig wie möglich gehalten werden

- es darf kein Ölverlust auftreten

- die Bremsen müssen in einem einwandfreien und funktionellen Zustand sein

- an der Bremsanlage muss sich ein zusätzliches Sicherungsseil befinden.

- die Reifen müssen genügend Gummi / Profil haben

- die Lenkung muss intakt sein

- es muss ein Kettenschutz montiert sein, der den gesamten Bereich der Kette abdeckt

- es muss ein Heckauffahrschutz am Kart montiert sein

 

5. Umgang mit Treibstoff und Schmierstoffen

Beim Betanken sowie beim Ölwechsel und beim Ölen der Kette muss eine Plane unter das Kart gelegt werden. Es ist darauf zu achten, dass kein Treibstoff oder Schmierstoff auf den Boden läuft. Sollte dies dennoch passieren, so muss die Flüssigkeit mit Ölbindemittel gebunden, aufgenommen und dieses vollständig entfernt werden. Das Ölbindemittel steht in der Clubhütte bereit.

 

6. Verhalten bei Ausfall eines Karts auf der Bahn

Beim Ausfall eines Karts auf der Bahn, muss der Fahrer sofort durch einen erhobenen Arm auf sich aufmerksam machen. Das Kart ist schnellstmöglich durch Helfer aus der Gefahrenzone zu bringen.

Nach Möglichkeit im Kart sitzen bleiben und nicht auf die Bahn gehen.

 

7. Ausfahren aus der Bahn

Das Ausfahren aus der Bahn darf nur am rechten Fahrbahnrand geschehen und muss durch eine gehobene Hand rechtzeitig angekündigt werden.

 

8. Gleichzeitiges Befahren der Bahn mit leistungsstarken und leistungsschwachen Karts

Beim gleichzeitigen Befahren der Bahn mit leistungsstarken und leistungsschwachen Karts, muss auf die leistungsschwächeren Karts Rücksicht genommen werden

9. Alleinfahrten

Das Fahren, ohne dass eine zweite Person anwesend ist, die bei einem Unfall dem Fahrer zu Hilfe eilen kann, ist untersagt. Das Mitführen einer zweiten Person auf einem Kart ist strengstens verboten.

 

10. Gastfahrer

Ein Gastfahrer muss vor Antritt der Fahrt beim Vorstand oder einem anwesenden befugten Vereinsmitglied mündlich angemeldet werden. Die Haftungserklärung ist zuvor zu unterschreiben.

 

11. Ordnung und Sauberkeit auf der Bahn und dem Vereinsgelände

Die Bahn und das vom Verein genutzte Gelände sind sauber und in einem einwandfreien Zustand zu halten. Abfälle sind vom Verursacher mitzunehmen. Jeder Fahrer muss seine abgefahrenen Reifen selbst entsorgen. Auch sonstige Teile wie Ritzel, Ketten, Schrauben usw. müssen selbst entsorgt werden.

 

12. Die Anfahrtswege und Parken

Das Parken der PKWs muss am Rand der Boxengeländes erfolgen. Gäste müssen außerhalb des Geländes parken.

 

13. Alkohol und Drogen

Der Genuss von Alkohol und Drogen ist vor und während der Fahrt strengstens verboten.

Drogenkonsum ist auf dem gesamten Vereinsgelände untersagt.

 

14. Versicherung

Die Nutzung der Bahn erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Nur die jugendlichen Fahrer sind beim Trainingsbetrieb auf der Rundstrecke und bei Kartslalom-Training durch den ADAC Mittelrhein versichert.

 

 

Betreten Verboten